Zwangsvollstreckung

Wir führen für Sie die Zwangsvollstreckung durch. Hierbei stehen uns mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  • Pfändung des Kontos oder des Gehalts, Rentenbezüge, etc
  • Taschenpfändung
  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Haftbefehl
  • etc

 

Ein einmal erlangter Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, etc.) kann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Darum brauchen Sie sich jedoch nicht kümmern. Auf Wunsch nehmen wir in bestimmten Abständen immer wieder Kontakt mit dem Schuldner auf, klären die Einkommensverhältnisse ab oder vollstrecken erneut.

 

Hier finden Sie uns

Hackl & Kollegen
Landshuter Str. 125
85368 Moosburg a.d.Isar

Kontakt

Telefonische Anfrage unter 08761 3870991 08761 3870991 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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© Yvonne Hackl

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