Wir führen für Sie die Zwangsvollstreckung durch. Hierbei stehen uns mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
Ein einmal erlangter Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, etc.) kann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Darum brauchen Sie sich jedoch nicht kümmern. Auf Wunsch nehmen wir in bestimmten Abständen immer wieder Kontakt mit dem Schuldner auf, klären die Einkommensverhältnisse ab oder vollstrecken erneut.
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