- In Absprache mit dem Gläubiger beantragen wir den Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht
- Wir überwachen die zu beachtenden Fristen und beantragen fristgerecht den Vollstreckungsbescheid
- Sollte gegen den Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid Widerspruch/Einspruch eingelegt werden, unterstützen wir gerne auf dem weiteren Weg