Sie haben Mandanten mit offenen Rechnungen, haben selber unbezahlte Kostennoten und Ihr Büro hat keine Ahnung von Zwangsvollstreckung ? Ihre Mitarbeiter sind mit anderen Sachen beschäftigt und können sich nicht auch noch um die Zwangsvollstreckung kümmern ?
Wenn Sie nicht unbedingt einen Kollegen beauftragen wollen, dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir beantragen für Sie den Mahnbescheid sowie den Vollstreckungbescheid. Auch kümmern wir uns um die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder z.B. eines Haftbefehls.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.
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