Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner
Die außergerichtliche Einigung und die Vermittlung zwischen Schuldner und Gläubiger ist unser Ziel
Bei Wunsch führen wir auch Bonitätsprüfungen und Adressermittlungen durch
Sollte das außergerichtliche Mahnverfahren fruchtlos verlaufen oder der Schuldner sich weigern eine Zahlung zu leisten, beantragen wir auch gerne in Absprache mit dem Gläubiger das gerichtliche
Mahnverfahren